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Gefördert werden Rechtsträger von Horten, die der Deckung des Kinderbildungs- und -betreuungsbedarfs in OÖ dienen und den gesetzlichen Standards gemäß Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz entsprechen.
Bildungsdirektion OÖ LDZ Bahnhofplatz 1 4021 Linz +43732772015526 Elementarpaedagogik@bildung-ooe.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)
Die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen unterliegen in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht der Aufsicht der Bildungsdirektion OÖ.
Die Bildungsdirektion OÖ hat zu überwachen, ob die Rechtsträger die ihnen nach dem Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz obliegenden Aufgaben erfüllen, dabei die gesetzlichen Anforderungen einhalten und ihre Tätigkeit bewilligungsgemäß ausüben. Zu diesem Zweck sind die Rechtsträger verpflichtet, den Organen der Behörde die Ausübung der Aufsicht zu ermöglichen; insbesondere ist der Kontakt zu den Minderjährigen, der Zutritt zu allen Gebäuden und Liegenschaften sowie die Einsicht in alle Aufzeichnungen zu gewähren. Die Bildungsdirektion OÖ hat für die Ausübung der Aufsicht über Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in pädagogischer Hinsicht entsprechend qualifizierte Organe mit ausreichender praktischer Erfahrung im Berufsfeld bestellt.