Förderung des Einsatzes von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden

  • Investitionen und
  • Ausbildung

von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern. Die Förderung wird über die Rechtsträger abgewickelt. Selbständige Tagesmütter bzw. Tagesväter, die nicht bei einem Rechtsträger angestellt sind, können selbst um diese Förderung ansuchen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion OÖ LDZ
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
+43732772015526
Elementarpaedagogik@bildung-ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Tagesmütter bzw. Tagesväter unterliegen in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht der Aufsicht der Bildungsdirektion Oberösterreich. Sie überprüft, ob die Tagesmütter bzw. Tagesväter

  • die ihnen nach dem Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz obliegenden Aufgaben erfüllen,
  • die gesetzlichen Anforderungen einhalten und
  • die Tätigkeit bewilligungsgemäß ausüben.

Zu diesem Zweck sind die Rechtsträger und Tagesmütter bzw. Tagesväter verpflichtet, den Organen der Behörde die Ausübung der Aufsicht zu ermöglichen; insbesondere ist der

  • Kontakt zu Minderjährigen,
  • der Zutritt zu allen Gebäuden und Liegenschaften sowie
  • die Einsicht in alle Aufzeichnungen zu gewähren.

Die Bildungsdirektion Oberösterreich hat für die Ausübung der Aufsicht pädagogisch entsprechend qualifizierte Organe mit ausreichender praktischer Erfahrung im Berufsfeld bestellt.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, LGBl. Nr. 87/2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1026699