BetriebshelferInnenförderung Link zur Förderung

Beihilfe für den Einsatz von BetriebshelferInnen für die Weiterführung der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe oder deren Haushalte, wenn deren InhaberIn dazu nicht in der Lage ist.

40 %  des für die BetriebshelferInnen aufgewendeten Entgeltes

  • Arbeitsunfähigkeitsbestätigung
  • Korrekter Einsatz des Betriebshelfers

Rechtsgrundlage

Kundmachung der Landesregierung vom 31.05.1994 betreffend der Richtlinien gemäß § 7 lit. f und § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975 über Förderungsmaßnahmen für den Einsatz von Betriebshelfern in der Landwirtschaft; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,07 Mio. Euro

Referenznummer

1026632