NÖ Verkehrssicherheitsfonds Link zur Förderung kopieren

Förderung von Maßnahmen, die der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr in Niederösterreich dienen. Förderanträge können sowohl natürliche als auch juristische Personen stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7
post.ru7@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§131a Kraftfahrgesetz 1967
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1026517