Hilfe zur Erziehung und Schulbildung, Niederösterreich
Niederösterreich
Die Hilfe zur Erziehung und Schulbildung umfasst die Tragung der durch die wesentliche Beeinträchtigung bedingten Kosten aller jener Maßnahmen, die notwendig sind, um einen Menschen mit besonderen Bedürfnissen in die Lage zu versetzen, eine Erziehung und Schulausbildung zu erhalten. Ist mit der Hilfe zur Erziehung und Schulbildung auch eine teilstationäre oder stationäre Unterbringung notwendigerweise verbunden und wird keine Transportmöglichkeit zur Verfügung gestellt, so umfasst die Hilfe auch Fahrtkosten. Die Leistung wird aufgrund eines Antrages der hilfesuchenden Person vom Land NÖ an den Träger ausbezahlt.