Hilfe zur Erziehung und Schulbildung / Hausunterricht, Niederösterreich Link zur Förderung kopieren

Schulpflichtigen Kindern, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung (z.B. erhöhtes Infektrisiko aufgrund einer Chemotherapie) die Schule nicht besuchen dürfen, kann Hilfe in Form von Zuschüssen zum Hausunterricht bewilligt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 29 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1026483