Hilfe zur Erziehung und Schulbildung, Niederösterreich Link zur Förderung

Die Hilfe zur Erziehung und Schulbildung umfasst die Tragung der durch die wesentliche Beeinträchtigung bedingten Kosten aller jener Maßnahmen, die notwendig sind, um einen Menschen mit besonderen Bedürfnissen in die Lage zu versetzen, eine Erziehung und Schulausbildung zu erhalten. Ist mit der Hilfe zur Erziehung und Schulbildung auch eine teilstationäre oder stationäre Unterbringung notwendigerweise verbunden und wird keine Transportmöglichkeit zur Verfügung gestellt, so umfasst die Hilfe auch Fahrtkosten.

Die Leistung wird aufgrund eines Antrages der hilfesuchenden Person vom Land NÖ an den Träger ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 29 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF, iVm § 48 NÖ SHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1026475