Hilfsmittel dienen zur Bewältigung des durch die Beeinträchtigung erschwerten täglichen Lebens und sollen dazu beitragen, dass die Fähigkeit zur Teilnahme am sozialen und gesellschaftlichen Leben erhalten und die in den unabänderlichen Lebensumständen gelegenen Schwierigkeiten gemildert oder deren Verschlechterung hintangehalten werden. Hilfsmittel sind zum Beispiel: Atemmuskeltrainingsgerät, Bewegungstrainer, Elektrofahrstuhl, Gehhilfe, Hörgerät (auch Einwegfunkanlage), Kombibuggy (auch Zubehör), Kopfschutzhelm, Mieder, Orthese, orthopädische Schuhe, Prothese, Pulsoxymeter, Rollator, Rollstuhl uva.
Die Leistung wird auf Antrag der hilfesuchenden Person vom Land NÖ für diese erbracht und direkt an den Anbieter ausbezahlt.