Hilfsmittel, Niederösterreich Link zur Förderung kopieren

Hilfsmittel dienen zur Bewältigung des durch die Beeinträchtigung erschwerten täglichen Lebens und sollen dazu beitragen, dass die Fähigkeit zur Teilnahme am sozialen und gesellschaftlichen Leben erhalten und die in den unabänderlichen Lebensumständen gelegenen Schwierigkeiten gemildert oder deren Verschlechterung hintangehalten werden. Hilfsmittel sind zum Beispiel: Atemmuskeltrainingsgerät, Bewegungstrainer, Elektrofahrstuhl, Gehhilfe, Hörgerät (auch Einwegfunkanlage), Kombibuggy (auch Zubehör), Kopfschutzhelm, Mieder, Orthese, orthopädische Schuhe, Prothese, Pulsoxymeter, Rollator, Rollstuhl uva.

Die Leistung wird auf Antrag der hilfesuchenden Person vom Land NÖ für diese erbracht und direkt an den Anbieter ausbezahlt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 28 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1026467