Kostentragung Heilbehandlung - an Personen, Niederösterreich Link zur Förderung

Auf diese Leistung haben Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die keine sozialversicherungsrechtliche Absicherung haben, in dem von der Österreichischen Gesundheitskasse für ihre Versicherten festgelegten Ausmaß Anspruch. Die Hilfe umfasst die Vorsorge für ärztliche Hilfe, therapeutische Hilfe sowie für Heilmittel. Als Hilfe durch Heilbehandlung kommt auch die Unterbringung und Betreuung in teilstationären und stationären Einrichtungen, z.B. Therapiestätten für Kinder und Jugendliche mit cerebraler Bewegungsstörung, Einrichtungen für suchtkranke Personen, in Betracht.

Die Leistung wird auf Antrag der hilfesuchenden Person vom Land NÖ für diese erbracht und direkt an den Leistungserbringer ausbezahlt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 27 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1026459