Persönliche Hilfe an Personen, Niederösterreich Link zur Förderung

Gefördert werden:

  • Zuschüsse zu speziellen therapeutischen Diensten;
  • Zuschüsse zu sozialpädagogischen Diensten, z.B. heilpädagogischem Voltigieren;
  • Zuschüsse zu Maßnahmen der Heilbehandlung für die kein anderer Leistungsanspruch gegeben ist;

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 34 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1026400