Soziale und sozialmedizinische Betreuungsdienste, Niederösterreich Link zur Förderung kopieren

Das Land NÖ fördert die Erbringung von sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdiensten. Ziel ist es, pflegebedürftigen Personen durch ein flächendeckendes Angebot an Diensten die Möglichkeit zu bieten, möglichst lange in der häuslichen Umgebung zu verbleiben und dort gepflegt und betreut zu werden und eine stationäre Versorgung möglichst lange zu vermeiden.
Die sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste umfassen mobile Angebote der sozialen Betreuung, der Pflege und/oder der Unterstützung bei der Haushaltsführung. Die Betreuung der pflegebedürftigen Personen soll unterstützend und familienergänzend erfolgen. Durch ein gezieltes Case- und Caremanagement werden nach einer individuellen Bedarfsfeststellung, die notwendigen Betreuungs- und Unterstützungsdienste und Hilfsmittel organisiert. Nahtstellenmanagement (Ärzte, Angehörige, Krankenhäuser, etc.) und Beratungsleistungen bei Fragen der Wohnraumadaptierung, in Angelegenheiten des Pflegegeldes, etc. Auch therapeutische Hilfen in Form von Physiotherapie, Ergotherapie, sowie Therapien im Rahmen der Logopädie, können vom Rechtsträger nach ärztlicher Verordnung angeboten werden. Die Leistungen werden in integrierter Art und Weise von dezentral organisierten Sozialstationen angeboten. Dabei kommen multiprofessionelle Teams zum Einsatz.
Die Regelbetreuung umfasst bis zu 60 Einsatzstunden pro Monat. Die Intensivbetreuung ab der 61. Einsatzstunde wird nach gesonderter Bewilligung und Festlegung des Stundenausmaßes bis maximal 120 Stunden pro Monat gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Jeder Rechtsträger hat bis längstens 30. April eines jeden Jahres einen vollständigen Rechnungsabschluss über den Bereich der sozialmedizinischen- und sozialen Betreuungsdienste sowie eine kommentierte Kostenrechnung und eine Nachkalkulation der Kosten pro Einsatzstunde über das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen.

Wirtschaftliche Einzelfallüberprüfungen erfolgen stichprobenartig.

Fachliche Überprüfung der Betreuung und Pflege erfolgt durch die Pflegeaufsicht

Die Rechtsträger haben die entsprechenden Unterlagen für eine Kontrolle bereitzuhalten.

Rechtsgrundlage

§§ 44, 45 und 48 NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1026350