Personal- und Sachkosten der Landwirtschaftskammer Kärnten im übertragenen Wirkungsbereich Link zur Förderung

Refundierung der Personal- und Sachkosten der Landwirtschaftskammer Kärnten für deren Tätigkeiten im übertragenen Wirkungsbereich

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Rechnerische und sachliche Prüfung der ökonomischen und widmungsgemäßen Verwendung.

Rechtsgrundlage

Verordnung, mit der die Landwirtschaftskammer mit der Durchführung von Förderungsmaßnahmen betraut wird, LGBl 41/1976 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1026335