Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
Schriftlicher Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Formulare E 9 und E 10.
Förderungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge vergeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Die Höhe der finanziellen Förderung wird aufgrund intern festgelegter Grundsätze, entsprechend der finanziellen Situation des Förderungswerbers und sonstiger aktueller Schwerpunktsetzungen des Frauenreferates des Landes Oberösterreich festgelegt.
Wer für Aktivitäten auch bei anderen Stellen eine Förderung beantragt, ist zur Offenlegung gegenüber allen betroffenen Fördergebern verpflichtet.
Die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist in der vom Frauenreferat des Landes OÖ festgelegten Form nachzuweisen.