Startförderung für Selbstständige
Österreich
Menschen mit Behinderung können zur Abgeltung der bei Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit anfallenden und nachweisbaren Kosten Zuschüsse bis zur Höhe von 50 vH der Kosten, höchstens jedoch im Ausmaß der 100-fachen Ausgleichstaxe (§ 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG), gewährt werden.