Übergangspflege, Niederösterreich Link zur Förderung kopieren

Das Land NÖ gewährt zu den Kosten der Übergangspflege pflegebedürftiger Menschen in bewilligten sozialen Einrichtungen einen Zuschuss. Übergangspflege ist jene Pflege, die Menschen zuteil wird, die vom Krankenhaus kommend, die Pflege eines Heimes als Überbrückung bis zur Möglichkeit der Pflege zuhause in Anspruch nehmen bzw. um ein selbständiges Leben zu Hause (mit oder ohne Betreuung) wieder zu ermöglichen.

Als Eigenleistung für die Inanspruchnahme von Übergangspflege muss der Hilfesuchende aus seinem Einkommen 1/30 von 80 % seines monatlichen Einkommens sowie 1/30 von 100% des Pflegegeldes als Kostenbeitrag für jeden Tag bezahlen.

Die Übergangspflege erbringende Einrichtung berechnet und hebt vom hilfesuchenden den Kostenbeitrag ein. Für die Berechnung des Kostenbeitrages hat der hilfesuchende gegenüber der Einrichtung das Einkommen und den Pflegegeld-Bezug nachzuweisen.   

Bei Inanspruchnahme der Übergangspflege ist von der Pflegeeinrichtung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein ausgefüllter Antrag des hilfesuchenden auf „Zuschuss zur Übergangspflege" zu übermitteln. Diesem Antrag sind die entsprechenden Nachweise, insbesondere für den Einkommens- und Pflegegeldbezug in Kopie anzuschließen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 19 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF iVm § 48 NÖ SHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1026046