Finanzielle Unterstützungen – Sprachförderung
Österreich
Durch finanzielle Unterstützungen von Fördernehmern/Beauftragung von Auftragnehmer u. a. gemäß § 4 Integrationsgesetz (IntG) fördert der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) Endbegünstigte, Asylberechtigte gemäß 2 Abs. 1 Z 15 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Z 16 AsylG 2005, Drittstaatsangehörige, die über ein Aufenthaltsrecht für Vertriebene gemäß § 62 Abs. 1 AsylG 2005 verfügen, sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gemäß § 68 Abs. 1a AsylG 2005 bei der sprachlichen Integration. Förderadressat ist der/die Antragsteller/in (der/die Endbegünstigte) selbst oder Organisationen, Institute und Vereine, die auf Antragstellung als Fördernehmer oder nach Ausschreibung und Zuschlagserteilung als Auftragnehmer die Sachleistung (Deutschkurs) für den/die Endbegünstige/n erbringen.