Beihilfen für Tierkörperentsorgungskosten (TKE) Link zur Förderung

Die Beihilfe beinhaltet Entsorgungskosten für gefallene Tiere und tierische Nebenprodukte (Schlachtabfälle). Zudem werden in Folge der BSE-Krise veterinärpolizeiliche TSE - Tests (transmissible spongiforme Enzephalopathien) an Rindern gefördert, da diese mit einem erheblichen Kostenfaktor verbunden sind.

Förderadressat: Ablieferungspflichtige gemäß Tiermaterialiengesetz durch die Zuwendungen an die Tierkörperentsorgung-GmbH. Dem Ablieferungspflichtigen werden vergünstigte Entsorgungsentgelte in Rechnung gestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Das Land Kärnten übernimmt 75 % der Kosten für anfallende Tierkadaver über 80 kg, die von der TKE direkt abgeholt werden.

Die Abrechnung erfolgt über die Erfassung der TKE direkt mit dem Land.

Rechtsgrundlage

Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen von TSE-Tests, Falltieren und Schlachtabfällen, Verordnung (EG) 1069/2009; Vertrag zwischen Land Kärnten und Tierkörperentsorgungs-GmbH (TKE)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1025998