Die Beihilfe beinhaltet Entsorgungskosten für gefallene Tiere und tierische Nebenprodukte (Schlachtabfälle). Zudem werden in Folge der BSE-Krise veterinärpolizeiliche TSE - Tests (transmissible spongiforme Enzephalopathien) an Rindern gefördert, da diese mit einem erheblichen Kostenfaktor verbunden sind.
Förderadressat: Ablieferungspflichtige gemäß Tiermaterialiengesetz durch die Zuwendungen an die Tierkörperentsorgung-GmbH. Dem Ablieferungspflichtigen werden vergünstigte Entsorgungsentgelte in Rechnung gestellt.