Kostentragung Heilbehandlung - teilstationären und stationären Einrichtungen, Niederösterreich Link zur Förderung

Als Hilfe durch Heilbehandlung kommt auch die Unterbringung und Betreuung in teilstationären und stationären Einrichtungen, z.B. Therapiestätten für Kinder und Jugendliche mit cerebraler Bewegungsstörung, Einrichtungen für suchtkranke Personen, in Betracht.

Die Leistung wird auf Antrag der hilfesuchenden Person vom Land NÖ für diese erbracht und direkt an den Träger ausbezahlt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 27 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF, iVm § 48 NÖ SHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1025972