Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik

Antragsberechtigt sind alle Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen. Gefördert werden zusätzliche Personalkosten, die im Zuge der Durchführung der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten anfallen. Nach Maßgabe der Bestimmungen der Förderrichtlinie können dabei gegebenenfalls auch Fahrtkosten berücksichtigt werden. In Einzelfällen (sowie nach Maßgabe der budgetären Bedeckung) können nach vorheriger Zustimmung durch die vollziehende Stelle gegebenenfalls auch Materialkosten gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Tiroler Landesregierung vom November 2013 betreffend die Finanzierung des Einsatzes von Personal im Rahmen der Sprachförderung in Kinderbetreuungseinrichtungen; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

2.39 Mio. Euro

Referenznummer

1025790