Förderung der Ausstattung zur Verbesserung der Strukturqualität in Kinderbetreuungseinrichtungen

Antragsberechtigt sind alle Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen. Gefördert werden Kosten, die im Zuge der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen ("Möblierung") in Kinderbetreuungseinrichtungen anfallen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuschüsse ist innerhalb von drei Monaten ab Auszahlung mit Rechnungen nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für die Einrichtung von Gruppenräumen von Kindergärten, Horten und Kinderkrippen; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1025774