Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Antragsberechtigt sind alle Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen. Gefördert werden infrastrukturelle Maßnahmen (insbesondere Baukosten) im Bereich Kinderbetreuung, wie z.B. Neuerrichtung oder Sanierung von Gruppenräumen, Bewegungsräumen, Küchen, sanitären Einrichtungen sowie sicherheitstechnische, brandschutztechnische und behindertengerechte Adaptierungen.