Förderung des quantitativen und qualitativen (räumlichen) Ausbaus des Kinderbetreuungsangebotes Link zur Förderung

Antragsberechtigt sind alle Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen. Gefördert werden infrastrukturelle Maßnahmen (insbesondere Baukosten) im Bereich Kinderbetreuung, wie z.B. Neuerrichtung oder Sanierung von Gruppenräumen, Bewegungsräumen, Küchen, sanitären Einrichtungen sowie sicherheitstechnische, brandschutztechnische und behindertengerechte Adaptierungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist durch die Vorlage von Rechnungen und dazugehörigen Zahlungsbestätigungen (jeweils in Original und Kopie) nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie vom Februar 2014 betreffend die Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaus des Kinderbetreuungsangebotes; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1025758