Halbtägiger kostenloser Kindergartenbesuch für vier- und fünfjährige Kinder Link zur Förderung kopieren

Antragsberechtigt sind alle Erhalter von Kindergärten. Gefördert wird die Verwirklichung des halbtägigen kostenlosen Kindergartenbesuches für vier- und fünfjährige Kinder ("Gratiskindergarten").

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

Die Auszahlung erfolgt im Februar sowie im Juli des betreffenden Kinderbetreuungsjahres.

Rechtsgrundlage

§ 40 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz bzw. Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 02.06.2009

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025733