Bitte aktivieren Sie JavaScript.
Antragsberechtigt sind alle Erhalter von Kindergärten. Gefördert wird die Verwirklichung des halbtägigen kostenlosen Kindergartenbesuches für vier- und fünfjährige Kinder ("Gratiskindergarten").
Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Die Auszahlung erfolgt im Februar sowie im Juli des betreffenden Kinderbetreuungsjahres.