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Antragsberechtigt sind alle Erhalter, die institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen betreiben. Gefördert wird der Einsatz von Stützkräften in Kinderbetreuungsgruppen mit Einzelintegration.
Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit Meinhardstraße 16 6020 Innsbruck
Fördermittel werden spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Einlangen eines berechtigten und vollständigen Antrags zur Anweisung gebracht.