Verwaltungskostenzuschuss für die Wiener Landwirtschaftskammer Link zur Förderung

Zur Umsetzung der im Wiener Landwirtschaftskammergesetz und im Wiener Landwirtschaftsgesetz festgeschriebenen Aufgaben, Maßnahmen und Betrauungen, wird der Wiener Landwirtschaftskammer jährlich ein Zusschuss zu den Personalkosten für Beratungskräfte gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wasserrecht (MA 58)
Dresdner Straße 73 - 75, 1200 Wien
Tel.: 01-4000 96821
E-Mail: post@ma58.wien.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Wiener Landwirtschaftskammergesetz; Gemeinderatsbeschluss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025667