Übergangsgeld im Zweig Pensionsversicherung
Österreich
Für die Dauer von medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation oder einer beruflichen Ausbildung in diesem Rahmen leistet die Pensionsversicherungsanstalt der bzw. dem Versicherten Übergangsgeld, sofern kein Anspruch auf Rehabilitations- oder Umschulungsgeld besteht. Bei medizinischen Maßnahmen gebührt Übergangsgeld erst ab der 27. Woche des Krankenstandsbeginns. Die Höhe des Übergangsgeldes entspricht der zum Anfallszeitpunkt der Rehabilitationsmaßnahmen fiktiven Pensionshöhe. Ein allfälliges Erwerbseinkommen oder Arbeitslosengeld bzw. eine Beihilfe des Arbeitsmarktservice werden auf das Übergangsgeld angerechnet.