Hochwasserschutz Link zur Förderung

  • Es werden Hochwasserschutzmaßnahmen an allen Gewässern außer Donau, March und Thaya gefördert, um bestehende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wirksam vor Hochwasser zu schützen.
  • Erhöhte Priorität kommt insbesondere Maßnahmen zum Schutz von Gebieten mit hohem Schadenspotenzial (z.B. Siedlungszentren und geschlossene Dauersiedlungen, bedeutende Wirtschafts- und Verkehrsanlagen, hochwertige Kulturgüter, bedeutende Infrastrukturanlagen) zu.
  • Vorrangiger Grundsatz ist, die Eingriffe in das Gewässer und das Gewässerumland zu minimieren. Dabei ist der aktuelle ökologische Zustand des Gewässers zu erhalten bzw. im Rahmen der Umsetzung von Schutzmaßnahmen in Richtung guter ökologischer Zustand bzw. gutes ökologisches Potenzial zu verbessern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9 1090 Wien
+43 1 31631
kpc@kommunalkredit.at

siehe: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/hochwasserschutz

Die Auszahlung der Bundes- und Landesmittel an den Förderwerber (fast immer Gemeinden oder Verbände) erfolgt durch das Land.

Rechtsgrundlage

Wasserbautenförderungsgesetz 1985 i.d.g.F. Richtlinien: Technische Richtlinien für den Wasserbau (TRL-WB gemäß §3 Abs. 2 WBFG, Fassung 2023) Durchführungsbestimmungen zur RIWA-T (Fassung 2020), Katastrophenfondsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

114,877 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen

Referenznummer

1025584