Die Förderung "Hilfe in besonderen Lebenslagen" bietet pro Jahr eine einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für SteirerInnen, die sich in einer Notlage befinden. Anhand von Bewertungskriterien wird die Höhe der möglichen Beihilfe individuell festgelegt.
Weiters können jährlich Lebensmittelgutscheine beantragt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, Bargeld vom Konto zu beheben.