Hilfe in besonderen Lebenslagen Link zur Förderung

Die Förderung "Hilfe in besonderen Lebenslagen" bietet pro Jahr eine einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für SteirerInnen, die sich in einer Notlage befinden. Anhand von Bewertungskriterien wird die Höhe der möglichen Beihilfe individuell festgelegt.

Weiters können jährlich Lebensmittelgutscheine beantragt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, Bargeld vom Konto zu beheben.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Sozialhilfegesetz, §15 Regierungssitzungsbeschluss über die Zuerkennung der Förderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1025576