Förderungen für volksgruppenspezifische Projekte an natürliche Personen Link zur Förderung kopieren

  • Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen mit slowenischem Volksgruppenbezug zum Zwecke eines möglichst wirkungsvollen Zusammenlebens von Mehrheit und Minderheit im Lande. Weiters werden Publikationen und Ankäufe gefördert.
  • Förderadressat: natürliche Personen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Landesamtsdirektion
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https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-1

Belegkontrolle und Entwertung von bezahlten Originalrechnungen in der Höhe der gewährten Förderung.

Verwendungsnachweis ist bis zu einem vorgegebenen Termin zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für Förderungen aus Landesmittel
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025550