Menschenrechtspreis des Landes Kärnten Link zur Förderung

Gewürdigt werden besonders herausragende Leistungen für die Menschenrechtsarbeit mit Kärntenbezug. Der Preis soll Leistungen anerkennen, die KärntnerInnen außerhalb des Bundeslandes im Dienste der Menschenrechte leisten oder Menschenrechtsaktivitäten unterstützen, die in Kärnten umgesetzt werden. Vorschlagsberechtigt sind neben den Dienststellen des Bundes und des Landes die Gemeinden, Interessensvertretungen sowie natürliche oder juristische Personen oder sonstige Gemeinschaften.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Landesamtsdirektion
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-1

Rechtsgrundlage

Beschluss des Kärntner Landtages 1993

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025543