Lernen ohne Grenzen - Zuschüsse für Auslandsaufenthalte Link zur Förderung kopieren

Förderung von Auslandsaufenthalten für Studenten, Schüler und Lehrlinge im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 13
Hasnerstraße 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

050 536 33076
Hasnerstraße 8
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-13

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes sind dem Amt unverzüglich Rechnungsbelege über die widmungsgemäße Verwendung vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung des Antrags Mobilitätszuschuss „Lernen ohne Grenzen“ sowie beizulegender Dokumente

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025501