Das Landesjugendreferat unterstützt Schüler, Studenten und Lehrlinge mit einer Altersgrenze bis zum vollendeten 24 bzw. 25 Lebensjahr (bei abgeleistetem Präsenzdienst), die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben, bei ihren Auslandsaufenthalten. Die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-27-Angehörigkeit muss gegeben sein.
Eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, die Aufstellung der Gesamtkosten und der sonstigen Beihilfen und die Beschreibung des sozialen Hintergrunds sind im Antragsformular anzugeben. Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung ist nachzuweisen.
Antragstellung erfolgt maximal 6 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt. Keinesfalls während stattfindender und für bereits stattgefundene Auslandsaufenthalte.