Laufender Aufwand von Jugendzentren Link zur Förderung

Gefördert wird der laufende Betrieb der Jugendzentren/Jugendtreffs in Oberösterreich. Leistungsempfänger sind die Träger von Jugendzentren und Jugendtreffs (z.B. Vereine, Pfarren).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772015501
geft.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Als Verwendungsnachweis ist bis April des Folgejahres eine unterfertigte Jahresabrechnung (Einnahmen-Ausgaben) samt Prüfbericht der Rechnungsprüfer [aus der Jahresabrechnung sollen Daten wie Anfangs- und Endbestand (Kassa, Bank, Sparbuch etc.), Einnahmen, Ausgaben sowie das Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) ersichtlich sein.] oder die Bilanz (Einnahmen oder Ausgaben des Vereines höher als 1 Mio. Euro) vorzulegen. Im Einzelfall werden auch konkret definierte Unterlagen verlangt.   

Rechtsgrundlage

Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025436