Personalaufwand heilpädagogische Hortgruppen Link zur Förderung

Gefördert wird der unbedingt notwendige Personalaufwand für Kinder und Jugendliche in heilpädagogischen Gruppen. Leistungsempfänger sind die Rechtsträger einschlägiger Organisationen der Behindertenhilfe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion OÖ LDZ
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772016229
bd-ooe.post@bildung-ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Monatliche Kostenkontrolle, Akontozahlungen, Abrechnung nach tatsächlich erbrachter Leistung, Zwischen- und Jahresabrechnung, Stichproben vor Ort.

Rechtsgrundlage

OÖ. Kinderbildungs- und-betreuungsgesetz (OÖ KBBG), Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (Oö KBBG) idgF, Handbuch für heilpädagogische Gruppen idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025352