Förderung zur Errichtung von Eigenheimen
Oberösterreich
Förderung zur Errichtung von Eigenheimen durch natürliche Personen, gewerbliche Bauträger und gemeinnützige Bauvereinigungen. Die Errichtung von Eigenheimen in Form von Reihenhäusern, Doppelhäusern, Eigenheimen oder einer zweiten Wohnung, kann durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu Hypothekardarlehen gefördert werden. Leistungsempfänger, die Förderanträge stellen können sind natürliche Personen, gewerbliche Bauträger und gemeinnützige Bauvereinigungen.