Assistenten und Assistentinnen in Horten Link zur Förderung

Gefördert wird die Anstellung von Assistentinnen und Assistenten bei Rechtsträgern, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuches von Horten fördern und unterstützen. Leistungsempfänger sind die Rechtsträger von Horten (Vereine, Pfarren, Gemeinden).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion OÖ LDZ
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772016231
bd-ooe.post@bildung-ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Stichprobenkontrollen vor Ort, das heißt ob die geförderten Assistentinnen und Assistenten tatsächlich ihre Leistung erbringen (Dienstaufzeichnungen, Anwesenheit Kinder); durch die Automatisierung ist sichergestellt, dass nur die von der Fachberatung für Integration zugeteilten Assistenzstunden gefördert werden.

Rechtsgrundlage

Oö. Kinderbildungs- und-betreuungsgesetz (Oö KBBG) idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025311