Assistenz in Schulen Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Anstellung von Assistentinnnen und Assistenten bei Schulerhaltern oder Dritten (z.B. bei Einrichtungen der Behindertenhilfe oder einschlägiger Organisationen), die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuches von Schulen fördern und unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion OÖ LDZ
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772015706
assistenz.post@bildung-ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Stichprobenkontrollen vor Ort, das heißt ob die geförderten Assistenzkräfte tatsächlich ihre Leistung erbringen (Dienstaufzeichnungen, Anwesenheit Kinder); durch die Automatisierung ist sichergestellt, dass nur die von der Schulbehörde zugeteilten Assistenzstunden gefördert werden.

Rechtsgrundlage

Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz (Oö. POG), §48a idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1025295