Ausbau des Kinderbildungs- und –betreuungsangebotes für Drei- bis Sechsjährige
Oberösterreich
Gefördert wird der Investitionsaufwand (= Baukosten) zur Schaffung von zusätzlichen alterserweiterten Kinderbetreuungsplätzen, zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten, zur Erreichung der Barrierefreiheit in Oö Kindergärten und für räumliche Qualitätsverbesserungen. Leistungsempfänger sind private Rechtsträger der Kindergärten (z.B.: Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen) oder Betriebskindergärten.