Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oö Horten Link zur Förderung

Gefördert werden bauliche Investitionsmaßnahmen in privaten oö Horten. Leistungsempfänger sind die privaten Rechtsträger der Horte (z.B. Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772015501
geft.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Rechtsträger hat als Nachweis zur widmungsgemäßen Verwendung des Landesbeitrages Kostenaufstellungen und die Endabrechnung vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinein des Landes Oberösterreich i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025220