Förderung des Jagdwesens Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Projekte

  • zur Lebensraumverbesserung des Wildes
  • zur Vermeidung von Wildschäden
  • zur Anbringung von Wildwarnreflektoren
  • zum Einsatz von Wildrettungsgeräten
  • für Artenschutzprogramme
  • für wissenschaftliche Untersuchungen

 durch finanzielle Beiträge des Landes.

Förderwerber können der Oberösterreichische Landesjagdverband, Öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

keine

Vorlage des Verwendungsnachweises (Zahlungsbelege und Bestätigungen über die durchgeführten Maßnahmen).

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,219 Mio. Euro

Referenznummer

1025162