Strahlenschutz Link zur Förderung

Förderung von Vereinen und Institutionen, die in der Schaffung von Normen für den Bereich Strahlenschutz - insbesondere für Qualitätsprüfungen an medizinisch-radiologischen Geräten - tätig sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK - Abt. VIII/C/2
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
manfred.ditto@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz, BGBl. Nr. 227/1969 idgF., Allgemeine Strahlenschutzverordnung, BGBl. II Nr. 191/2006 idgF., Medizinische Strahlenschutzverordnung, BGBl. II Nr. 409/2004 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung mit speziellem Fokus auf genderspezifische Vorsorge- und Präventionsprogramme. Prioritär ist die Verbesserung der Gesundheit beider Geschlechter unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsverhaltens.

Referenznummer

1025089