Hilfe in besonderen Lebenslagen Link zur Förderung kopieren

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen stellt grundsätzlich eine einmalige, finanzielle Unterstützung dar. Sie soll Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse in eine Notlage geraten sind, als Überbrückung dienen. Ein weiteres Ziel dieser einmaligen, finanziellen Unterstützung ist die Vermeidung einer längerfristigen, sozialen Gefährdung und soll damit einem Abrutschen in nachhaltig prekäre Verhältnisse entgegengewirkt werden.

Förderadressat: Privatperson in einer außergewöhnlichen Lebenslage oder Notsituation

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteildung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11

https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L49 

Rechtsgrundlage

Sozialprojekt gemäß § 3 Abs. 3 Kärntner Sozialhilfegesetz 2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1024983

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