Hilfe in besonderen Lebenslagen Link zur Förderung kopieren

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen stellt grundsätzlich eine einmalige, finanzielle Unterstützung dar. Sie soll Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse in eine Notlage geraten sind, als Überbrückung dienen. Ein weiteres Ziel dieser einmaligen, finanziellen Unterstützung ist die Vermeidung einer längerfristigen, sozialen Gefährdung und soll damit einem Abrutschen in nachhaltig prekäre Verhältnisse entgegengewirkt werden.

Förderadressat: Privatperson in einer außergewöhnlichen Lebenslage oder Notsituation

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteildung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 31002
abt11.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L49 

Rechtsgrundlage

Sozialprojekt gemäß § 3 Abs. 3 Kärntner Sozialhilfegesetz 2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1024983

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.