Persönliche Beihilfe/Notstandsbeihilfe Link zur Förderung

Ziel dieser Förderaktion ist die Unterstützung für unverschuldet in eine finanzielle Notlage geratene aktive sowie pensionierte Gewerbetreibende. Es wird eine einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe des Landes Oberösterreich für unverschuldet in eine finanzielle Notlage geratene aktive sowie pensionierte (ehemalige) Gewerbetreibende bzw. deren Witwe/r gewährt.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe.

Kontrolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben am Antrag und anhand der notwendigen Unterlagen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Oberoesterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1024967