Gewerbliche Treueprämie Link zur Förderung

Ziel des Programms ist die Anerkennung für langjährige selbstständige Tätigkeit. Es wird eine einmalige nicht rückzahlbare Prämie des Landes Oberösterreich für ehemalige Gewerbetreibende aus Oberösterreich bzw. deren Witwe/r gewährt.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe.

Kontrolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben am Antrag und anhand der notwendigen Unterlagen

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Jubiläen und Spenden

Referenznummer

1024959