Amt der Oö. Landesregierung: Direktion LWLD; Abt. Wirtschaft
a) Förderungswerber:
Ehemalige Gewerbetreibende aus Oberösterreich; Nachweis einer Gewerbeberechtigung nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung; endgültige Abmeldung des Gewerbes (Ruhendmeldung allein genügt nicht)
b) Fördervoraussetzungen:
ba) Antragstellung binnen einem Jahr ab Pensionsantritt
bb) Angetretene Alterspension
bc) Gewerbeausübung bis vor Pensionsantritt
bd) Gegenwärtiger Unternehmensbestand lt. Gewerberegister (Nachfolger)
be) Klein- und Mittelunternehmen
bf) Gewerbeausübung mindestens 10 Jahre
Der Förderungsantrag muss binnen einem Jahr ab Pensionsantritt beim Land Oberösterreich eingereicht werden.
Originalantrag betreffend Gewährung der Gewerblichen Treueprämie, Gewerbe-Anmeldebestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde, Nachweis des Pensionsbeginns (Pensionsbescheid)