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Hilfe Suchenden wird auf Antrag einmal jährlich ein Zuschuss für die folgende Heizperiode gewährt werden. Förderadressat: Privatperson
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziales https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-4
Nachweis erfolgt in Form von Originalbelegen.