Projektförderungen zur Sozialen Hilfe Link zur Förderung

Gefördert werden soziale Einrichtungen, um die Realisierung von Projekten für einkommensschwache und/oder sozial benachteiligte Personen in der Steiermark zu unterstützen.

Über die gewährte Förderung ist innerhalb der im Fördervertrag vereinbarten Frist der Verwendungsnachweis in Form von Originalbelegen und je nach Projektumfang weiters ein Projektbericht vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss über die Zuerkennung der Förderung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1024900