Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur
Voraussetzung für eine Förderung ist die Übereinstimmung mit den im Oberösterreichischen Kulturleitbild formulierten Zielen, dem Oö. Kulturförderungsgesetz, den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, den Allgemeine Fördergrundsätze für den Förderbereich der Abteilung Kultur, sowie den Förderkriterien der verschiedenen Förderschienen. Die genauen Fördervoraussetzungen der verschiedenen Förderschienen finden sich auf der Homepage des Landes Oberösterreich.
Einzureichende Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular, einzureichen als PDF-Datei an das Postfach k.post@ooe.gv.at oder auf dem Postweg. Die Unterschrift hat eigenhändig und rechtsverbindlich zu erfolgen.
- je nach Förderschiene können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
Das Antragsformular in der aktuellen Version ist auf der Homepage des Landes Oberösterreichs abrufbar.