Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Antragsberechtigt sind alle Erhalter, die private institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen betreiben. Gefördert wird der Einsatz von pädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften. Darüber hinaus werden Förderzuschläge für die Erbringung von Zusatzleistungen (z.B. Angebot eines Mittagessens, jahresdurchgängige Öffnung einer Kinderbetreuungsgruppe) gewährt.