Förderung des Personalaufwands von Erhaltern Kinderbetreuungseinrichtungen Link zur Förderung

Antragsberechtigt sind alle Erhalter, die private institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen betreiben. Gefördert wird der Einsatz von pädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften. Darüber hinaus werden Förderzuschläge für die Erbringung von Zusatzleistungen (z.B. Angebot eines Mittagessens, jahresdurchgängige Öffnung einer Kinderbetreuungsgruppe) gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der jährlichen Förderung erfolgt während des Kinderbetreuungsjahres (=Förderzeitraum) in drei Schritten:

1. Teilzahlung: November/Dezember

2. Teilzahlung: März/April

3. Teilzahlung (Endabrechnung): Juli/August

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie zur Finanzierung von Erhaltern privater Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß § 38c i.V.m. § 38a Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (Beschluss der Landesregierung vom 07.12.2010); Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

69,187 Mio. Euro

Referenznummer

1024769