Ziel der Förderungen ist es, betriebliche Qualifizierungen (Arbeitsplatznahe Qualifizierung, Implacementstiftung und Implacement plus Stiftung sowie Insolvenz- und Outplacementstiftung) von beim Arbeitsmarktservice Oberösterreich vorgemerkten Personen, die an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, zu forcieren.
Gegenstand der Förderungen sind Kosten von Aus- und Weiterbildungen, Internats- bzw. Unterkunftskosten, monatliche Qualifizierungskosten, sowie Kosten für Fachliteratur, die im Zuge der Teilnahme an einem Ausbildungsprogramm entstehen. Bei Insolvenzstiftungen gelten je nach individuellem Finanzierungsplan die Positionen Stiftungsmanagement, Berufsorientierung, aktive Arbeitssuche, Ausbildungsmaßnahmen und Stipendien als Förderungsgegenstand.
Förderbar sind Qualifizierungsträger mit Sitz in Oberösterreich, die vom Arbeitsmarktservice Oberösterreich zur Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen anerkannt sind und denen das Land Oberösterreich eine Förderung nicht untersagt hat. Träger mit Sitz in anderen Bundesländern sind dann förderbar, wenn das Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich und das Arbeitsmarktservice Oberösterreich ihre Zustimmung zur Mitfinanzierung erteilen (z.B. bei bundesweiten Branchenstiftungen).