Bewusstseinsbildende Klima- und Umweltschutzmaßnahmen-Förderung Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden bewusstseinsbildende Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz von oö. Unternehmen, Interessensvertetungen, etc.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abteilung Wirtschaft und Zustimmung durch die zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe

Belegkontrolle anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen, Vorlage Umsetzungsbericht mit Soll/Istvergleich, detaillierter Verwendungsnachweis

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1024595