Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
In Frauenschutzeinrichtungen werden für von Gewalt betroffene Frauen und deren minderjährige Kinder die Kosten (Tagsätze) für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung für die Dauer von 2 Monaten mit einer 2-maligen Verlängerungsmöglichkeit beziehungsweise maximalen Verweildauer von insgesamt 6 Monaten übernommen. Dazu zählt auch die Prüfung der Hilfegewährung und Einhaltung der Ab- und Verrechnungsbestimmungen. Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von Frauen und deren Kindern zur Bewältigung von Gewalterlebnissen auf Grund familiär bedingter Notsituation durch Aufnahme in Frauenschutzeinrichtungen.