Förderung der Betriebskontrollen bezüglich Tiergesundheit und Tierschutz Link zur Förderung kopieren

Aufgrund der Bestimmungen der Tiergesundheitsdienst-Verordnung ist in jedem Mitgliedsbetrieb mindestens einmal jährlich vom Betreuungstierarzt eine Betriebskontrolle bezüglich Tiergesundheit und Tierschutz durchzuführen. Die Kosten werden derzeit zur Gänze vom Land Tirol übernommen.

Nachfolgende Bereiche werden dabei evaluiert:

  • Tierschutz
  • Tierhaltung
  • Hygiene
  • Tiergesundheit
  • Tierarzneimitteldokumentation

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Tiroler Tiergesundheitsdienst
Tirol

Kontrolle des vom Betreuungstierarzt vorgelegten Überprüfungsprotokolls auf Vollständigkeit und Plausibilität der gemachten Angaben.

Rechtsgrundlage

Tiergesundheitsdienst-Verordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1024470