Durchführung von nationalen und internationalen Sport(groß)veranstaltungen Link zur Förderung kopieren

Förderung von regionalen, nationalen und internationalen Sportveranstaltungen und Sportgroßveranstaltungen in Kärnten. Förderadressat: Kärntner Sportvereine und Kärntner Sportverbände bzw. Alpine Vereinigungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Sport
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-6

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 10.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Sportgesetz 1997 (K-SpG), LGBl.99/1997 idgF. und Kärntner Sportrichtlinien bzw. Ermessensentscheidung bei Alpinen Vereinigungen (Allgemeine Richtlinien für Förderung aus Landesmitteln)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1024371

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